Fragen und Antworten zu meiner Behandlung.
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn. Diese erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Hausarzt/-ärztin oder einem/einer entsprechenden Facharzt/-ärztin.
Diese Überweisung sollten Sie von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen und zum Ersttermin mitnehmen.
Bitte bringen Sie vorliegende Befunde, die im Zuge Ihrer Verletzung oder aufgrund Ihrer Beschwerden angefertigt wurden, wie z.B.:
mit. Damit kann ich die bestmögliche Therapie gewährleiste.
Ebenfalls empfiehlt es sich, sportliche Kleidung mitzunehmen.
Pro Physiotherapie-Einheit 45′ Minuten: 100,-€
Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie zusammen mit Ihrer bewilligten Zuweisung bei der Krankenkasse nachträglich einreichen können. Je nach Kassentarifbestimmungen bekommen Sie einen Teil zurückerstattet.
Physiotherapie 45min | Physiotherapie 60min | |
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ÖGK | 44,53 € | 59,10 € |
BVA | 49,85 € | 66,47 € |
SVS | 48,75 € – Selbstbehalt von 5%, 10% oder 20% | 65,00 € – Selbstbehalt von 5%, 10% oder 20% |
KFA | 34,51 € | 46,01 € |
(Stand 2024) |
Anschließend können private Zusatzversicherungen bis zu 100% der Kosten refundieren.
Für genauere Informationen bitten ich Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Versicherung nachzufragen.
Sie können mich telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter (+43)676 / 94 69939 erreichen. Sollte ich einmal nicht erreichbar sein, rufe ich Sie verlässlich zurück, bzw. können Sie mir eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen.
Gerne können Sie mir auch eine e-Mail auf office@physio-faeulhammer.at senden, oder direkt online einen Termin vereinbaren.
Für vereinbarte Behandlungstermine, die nicht mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden, muss ich Ihnen die reservierte Zeit leider in Rechnung stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Um Ihre Kostenrückerstattung am Ende der Therapieserie zu erhalten, heben Sie bittte unbedingt folgende Unterlagen auf:
Pro Verordnung ist nur einmal eine Kostenrückerstattung für die beanspruchten Therapien möglich. Die meisten Krankenkassen bieten folgende Möglichkeiten an:
Die Kostenerstattung wird auf Ihr Konto überwiesen.
Möglicherweise können Sie die Restkosten bei der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des Finanzamtes oder beim Steuerberater Ihres Vertrauens.
Versicherten der SVS steht jährlich der sogenannte „Gesundheitshunderter“ zur Verfügung. Der Gesundheitshunderter deckt unter anderem präventive physiotherapeutische Leistungen ab, und ist somit dafür auch einlösbar. Sie müssen lediglich alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der SVS-Website.
Ja, noch bevor es zu Beschwerden kommt, können Sie für präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Form von Beratung, präventiven/vorbeugenden Behandlungen, medizinischer Trainingstherapie, Arbeitsplatzanalyse und -schulung, so wie Trainingsplanerstellung Physiotherapie ohne ärztlicher Verordnung in Anspruch nehmen. Die Kosten für dafür sind zur Gänze von Ihnen selbst zu tragen.